Krummer? Gelber? Verbogener? Nagel
Nägel und Haare gehören aufgrund der Horn-/Keratin-Bildung zu den sogenannten Hautanhangsgebilden. Es gibt eine Vielzahl von Nagelveränderungen, die mit einem Nagelpilz verwechselt werden können. Da jede Therapie entweder Nebenwirkungen hervorruft und/oder zumindest zeit- und kostenintensiv ist, ist es immens wichtig, bei Erstvorstellung des Patienten die richtige Diagnose zu treffen.
Vorher-nachher-Ergebnisse
PCR Untersuchung des Nagels
Der sicherste Nachweis einer Pilzerkrankung des Nagels gelingt mittels histologischer Untersuchung des Nagels. Dieser lässt jedoch nur die Diagnose „befallen“ oder „nicht befallen“ zu. Genaueste Untersuchung ist der Nachweis von Pilz-DNA mittels PCR.
Mit diesem Verfahren können auch die unterschiedlichen Spezies der Pilzerkrankung des Nagels bestimmt werden.
Mit unserer Polymerase-Kettenreaktion (PCR) – bekannt inzwischen einem jeden von den Covid19-PCRs – können wir 11 unterschiedliche Pilzvarianten im Nagel nachweisen.
Kann kein Pilz nachgewiesen werden, kommen folgende Erkrankungen in Betracht:
Onychoschisis: Aufspaltung der Nagelplatte in horizontale Platten
Onychorrhexis: abnorme Brüchigkeit des Nagels
Onycholyse: (Teil)-Ablösung der Nagelplatte
Onychodystrophie: tritt z. B. bei Ekzemen, akuten Entzündung des Nagelbettes wie Psoriasis pustulosa, Magen-Darm-Störungen, Hepatitis, Kollagenosen wie Lupus erythematodes usw. auf
Leukonychie
punctata oder totalis: weiße Nagelflecken oder völlige Weißverfärbung des Nagels
Onychogrypose: krallenartiges Wachstum des Nagels
Dyschromasie mit Onycholyse durch Bakterienbefall
Schuppenflecht-(Psoriasis-) Nagel
Nagelveränderung bei anderen entzündlichen Hauterkrankungen wie Alopecia areata, Lichen ruber, Epidermolysis bullosa dystrophica, Morbus Darier, Lupus erythematodes, Kollagenose, Pityriasis ruber pilaris, generell Ekzeme.
All diese Erkrankungen haben gemeinsam, dass in der PCR-Diagnostik kein Pilznachweis stattfindet.
Die Kosten für eine PCR-Untersuchung bei Pilzbefall der Nägel oder auch der Haut (Abstriche) werden von den privaten Krankenkassen übernommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur den Abstrich und die entsprechende mykologische Kultur (dauert 4 – 6 Wochen). Der PCR dahinter dauert 1 – 2 Tage.
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